Um den Zielen des Naturparks, insbesondere im Rahmen Umwelt-, Boden- und Wasserschutz aber auch der nachhaltigen Regionalentwicklung, zu entsprechen, sind die wesentlichen Aufgaben im Bereich Landwirtschaft:
- Eine Landwirtschaftsberatung im Einklang mit dem Trinkwasserschutz und der Natur (z.B. Düngeplanung, Basisberatung, Erosion, Pestizideinsatz).
- Die Entwicklung neuer Produkte und Einkommensmöglichkeiten in Zusammenhang mit der Landwirtschaft (z.B. Diversifikation der landwirtschaftlichen Produkte sowie Marketing und Vertrieb).
- Die Förderung eines positiven Images der Landwirtschaft in der Naturparkregion.
Seit August 2000 steht Herr Frank Elsen als Landwirtschaftsberater ganzzeitlich allen Betrieben der Naturparkgemeinden zur Verfügung. Auf Anfrage wird jedem Landwirt zu allgemeinen oder speziellen Problemen weitergeholfen. Der Landwirtschaftsberater betreut natürlich auch die Labelprodukte „vum Séi“.
Schwerpunkte der Beratung sind:
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das aktuelle Agrargesetz (Landschaftspflege, Nitratdirektive, usw.)
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der Düngeplan
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Nmin Analysen im Mais
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Pflanzenbau (Düngung, Pflanzenschutz)
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Sensibilisierung für umweltschonende Produktionsmethoden (Agrarumwelt- und Biodiversitätsprogramme)
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Wasserschutzberatung.
Das Agrargesetz
Das Agrargesetz, das bis 2013 gültig ist, bringt manche Änderungen mit sich. Das Programm für den ländlichen Raum (PDR programme de développement rural) verfolgt ähnliche Ziele wie die vorhergehenden Agrargesetze.
Vier Schwerpunkte können unterschieden werden:
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Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft: 128 Mio Euro (35 % der Ausgaben)
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Verbesserung der natürlichen Umwelt und des ländlichen Raumes: 212 Mio Euro (58 %)
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Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft: 15 Mio Euro (4 %)
- Umsetzung der LEADER-Initiativen von lokalen Entwicklungsstrategien: 13.5 Mio Euro (3 %)
Im weiten Schwerpunkt des neuen Gesetzes ist die Basis für die Regelungen für eine umweltschonende landwirtschaftliche Produktion festgelegt. Darunter fallen die Ausgleichszulage, die Landschaftspflegeprämie, die Extensivierungsprogramme des früheren „2078“, die Förderung des Biolandbaus, sowie auch Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität.
Die Bedingungen für die Agrarumweltmaßnahmen und auch die Höhe der verschiedenen Prämien sind geändert worden. Zum Beispiel können die Betriebe, abhängig von der Lage der Flächen (im Wassereinzugsgebiet des Stausees, in einem Naturschutzgebiet oder einer erosionsgefährdeten Zone) Anspruch auf die Prämien im Bereich der Extensivierung des Grünlandes, der reduzierten Stickstoffdüngung oder des Verzichtes auf Pflanzenschutz erheben.
Interessant ist zum Beispiel dass die Mulchsaat ab jetzt auch bei Winterkulturen gefördert wird.
Die Programme des Verzichten auf Pestizide und des Zwischenfruchtanbau werden landesweit angewendet, jedoch sind die Bedingungen geändert worden. Zu beachten ist auch, dass verschiedene Prämien (Landschaftspflegeprämie, Ausgleichszulage) an die Beachtung der guten landwirtschaftlichen Praxis gebunden sind.
Zusätzlich gibt es auch das Biodiversitätsreglement. Landwirte, die schützenswerte Flächen in punkto Erhalten von bedrohten Tierarten oder Pflanzengesellschaften haben, können im Naturparkzentrum anfragen, ob sie förderungsfähig sind. Hiervon betroffen sind nicht nur Landwirtschaftsflächen, sondern auch Forst- und Wasserflächen. Vor allem Parzellen, die bis jetzt wenig intensiv genutzt worden sind und auch in Zukunft bleiben, kommen in Frage. Ziel ist es auf diesen Flächen eine naturschonende Nutzung entgeltlich zu vereinbaren. Jedoch kann dieselbe Parzelle nur in einem Programm des Gesetzes (z.B. Agrarumweltprogramm oder Biodiversität) gefördert werden.
Der Düngeplan
Seit Herbst 2000 werden einjährige computergestützte Düngepläne auf Anfrage erstellt. Somit kann der anfallende Hofdünger auf allen Parzellen (soweit wie möglich) optimal verteilt werden. Teurer Kunstdüngereinsatz sollte sich somit größtenteils auf wenige, schwer zugängliche Parzellen beschränken. Nach Gesetz muss jeder Betrieb alle 5 Jahre neue Bodenproben vom ganzen Betrieb ziehen lassen, im Naturpark werden aber seit Bestehen der landwirtschaftlichen Beratung alle 3 Jahre Bodenproben gezogen. Ebenfalls alle 3 Jahre muss eine Analyse des Hofdüngers (Gülle oder Mist) gemacht werden.
Die Düngeberatung berücksichtigt die gesetzlichen Auflagen im Rahmen der Landschaftspflegeprämie, der Agrarumweltprogramme und anderer Gegebenheiten (z.B. Biodiversitätsdirektive). Zusätzlich zu der kostenlosen Düngeempfehlung wird auch ein Kalkungsvorschlag gemacht. Ziele sind eine optimale Pflanzenversorgung, der Schutz des Trinkwassers durch angepasste Düngung, sowie die Schonung des eigenen Geldbeutels. Sämtliche erstellten Unterlagen werden von staatlicher Seite zwecks Landschaftspflegeprämie und anderer Reglemente anerkannt.
Nmin Analysen im Mais
Wie in den vergangenen Jahren wird im 3-4 Blattstadium kostenlos eine Nmin-Probe gezogen, um zu ermitteln wie viel Stickstoff noch ausgebracht werden soll. Es hat sich gezeigt, dass eine alleinige hohe Ausbringung von Kalkammon (KAS) wenig Sinn in punkto Ertrag macht. Wichtiger ist eine vorhergehende angepasste Hofdüngerausbringung gepaart mit einer KAS Nachdüngung. Zum Mitmachen reicht ein kurzer Anruf im Naturparkzentrum aus.
Dem Landwirt wird keine zusätzliche Belastung zugemutet, im Gegenteil: ein Probennehmer zieht fachgerecht alle Proben und liefert sie ins staatliche Laboratorium nach Ettelbrück. So schnell wie möglich teilt der Landwirtschaftsberater den Betrieben die Resultate mit.
Auch werden nach der Ernte wiederum Proben gezogen, um festzustellen, bei welcher Düngemethode die Werte am tiefsten sind. Dies ist um so wichtiger, da bei verschiedenen Agrarumweltprogrammen die Prämien ab gewissen Schwellenwerten gestrichen werden!
Unkrautbekämpfung
Pflanzenschutzmittel d.h. Pestizide haben unterschiedliche Lebensdauer und Wirkungen auf die Umwelt und werden unterschiedlich schnell abgebaut. Ein großer Prozentsatz der eingesetzten Produkte wird von den Pflanzen abgewaschen, gelangt auf den Boden, um dann im Boden zu versickern (besonders beim Einsatz im Vorauflauf auf unbedeckten Boden): somit können Pflanzenschutzmittel in die Gewässer, sprich in den Stausee gelangen.
Auch aus Kostengründen (pro Spritzfahrt kann man bei Kosten von 40 bis 75 € ansetzen) sollte man die Unkrautbekämpfung entsprechend dem Schadschwellenprinzip gestalten. Aus diesen Gründen sollte man zuerst feststellen, welche und wie viele Unkräuter im Feld sind, ehe man Pflanzenschutzmittel ausbringt. Zudem sind die meisten Unkräuter in verschiedenen Entwicklungsstadien (z.B. Keimblattstadium) viel empfindlicher. Auf diese Weise kann die Dosis der Spritzmittel bis auf die Hälfte reduziert werden.
Auf Anfrage kann jederzeit ein Termin für eine Beratung vor Ort festgelegt werden.
Wasserschutzberatung
Der Stausee der Obersauer ist das größte Trinkwasserreservoir Luxemburgs: in der Tat beliefert das Wassersyndikat SEBES 70 % der Luxemburger Haushalte in unterschiedlichem Maß mit Trinkwasser. Aus diesem Grund muss ein besonderes Augenmerk der Landwirtschaft im Einzugsgebiet der Obersauer gelten.
Der Bewirtschaftungsplan der Wasserverwaltung für Oberflächengewässer wurde festgesetzt. Die aktuellen Wasserschutzzonen sind 2015 hinfällig, und der Wasserversorger muss bis zu diesem Datum einen neuen Vorschlag für neue Zonen mit entsprechenden Maßnahmen gemacht haben.
Die Landwirtschaftsberatung sensibilisiert die Landwirte seit 20 Jahren, und hat somit eine Bewusstseinsbasis für das Thema Wasserschutz geschaffen. Ziel der landwirtschaftlichen Beratung und der Projekte des Naturpark ist die beiden Bereiche Landwirtschaft und Wasserschutz zueinander zu führen, und es zu ermöglichen, dass landwirtschaftliche Praxis und Wasserschutz in Einklang gelangen. Die oben genannten Beratungsthemen (Düngeplanung, Nmin Analysen und Sensibilisierung für Extensivierungsmaßnahmen) sind ein Anfang in diese Richtung. In Zukunft werden diese Themen noch ausgeweitet.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Frank Elsen
Tel. (+352) 89 93 31-218
E-mail: frank.elsen@naturpark-sure.lu

