Gewässervertrag

Gewässervertrag

Das Modell des Gewässervertrags, dessen Ziel der Gewässerschutz im Einzugsgebiet ist, stammt aus Belgien. Unter Beteiligung aller Akteure (private, staatliche und unternehmerische) auf Augenhöhe werden Informationen ausgetauscht.

Ein besonderer Vorteil besteht in den kurzen Wegen zu Akteuren aus der Praxis, Verwaltung und Politik. Der vertrauliche Rahmen beinhaltet auch die Möglichkeit, Zusammenhänge zu formulieren und einvernehmlich zu klären.

Das Flusskomitee des Gewässervertrags tagt mindestens einmal jährlich, es ist eine öffentliche Versammlung aller im Wasserschutz aktiven Akteure. Hier werden Informationen ausgetauscht und neue Ideen eingebracht. Die Vertreter des Vorstandes werden alle drei Jahre neu bestimmt. Arbeitsgruppen zu bestimmten Themenbereichen können hier ins Leben gerufen werden.

Der Vorstand besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden, einem Vertreter des Naturparks und fünf weiteren Vertretern aus relevanten öffentlichen Bereichen (oft Vertreter der Regionalverwaltungen).

Wurde zu Beginn des Projektes (2006) ein Maßnahmenprogramm zu verschiedenen Themenbereichen erstellt und zu über 85 % umgesetzt (2008 – 2011), besteht die Arbeit aktuell aus weiterzuführenden Maßnahmen, aktuellen Themen wie Unterstützung bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung und technischen Maßnahmen zur Renaturierung und Habitat-Verbesserung.

Zu den aktuellen Tätigkeiten gehören unter anderem auch die Bekämpfung des invasiven Riesenbärenklaus, einer nicht-einheimischen Pflanze, die Unterstützung der Gemeinden beim pestizidfreien Unterhalt ihrer Flächen, viele Sensibilisierungsveranstaltungen für Erwachsene und Kinder an den Gewässern, aber auch die Mitwirkung bei nationalen oder anderen lokalen Naturschutzprojekten.

Die Finanzierung wird vom Naturpark Öewersauer getragen und vom Umweltministerium im Rahmen einer Konvention unterstützt. Die Gemeinden, die nicht im Naturpark vertreten sind, zahlen pro Einwohner einen Unkostenbeitrag.

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